AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Hundetraining Julia Engelmann, nachfolgend „Trainerin“ genannt, und dem Hundehalter, der diesen Vertrag mit der Hundetrainerin abschließt, nachfolgend „Kunde“ genannt. 

 

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Einzelstunden für Hund und Halter/innen. Vertragsgrundlage ist ein Dienstvertrag und es gilt das Dienstvertragsrecht § 611ff BGB. Der Dienstvertrag gilt mit der Terminvereinbarung als abgeschlossen.

Der Kunde handelt während des Trainings eigenverantwortlich und trägt alle Folgen seines Handelns für sich, seinen Hund, die Trainerin und Dritte selbst.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist.

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

 

§2 Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme am Training ist nur möglich, wenn der Hund nicht akut erkrankt ist. Bei chronischen Erkrankungen ist Rücksprache mit der Trainerin zu halten. Bei Zustimmung zur weiteren Teilnahme am Training ist allein der Kunde als Besitzer verantwortlich.

 

Ebenso dürfen nur Hunde teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung verfügen (Welpen dem Alter entsprechend). Zum Nachweis ist ggf. die Vorlage des Impfpasses erforderlich. Außerdem müssen die Hunde frei von Ekto- und Endoparasiten sein.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung bestehen. Die Versicherungspolice ist auf Verlangen vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der/die Hundehalter/in selbst für entstehende Schäden.

Nach dem Erstkontakt erhält der/die Hundehalter/in ein Anmeldeformular, die AGB, die Datenschutzbestimmungen sowie einen Anamnesebogen. Diese müssen vor dem ersten Training in Kopie vorliegen.

Behördliche Auflagen sind der Trainerin mitzuteilen. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie bei tierschutzwidrigem Verhalten des Halters den Vertrag zu kündigen. 

 

§3 Vergütung 

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preistabelle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Zahlung ist sofort nach Trainingsende fällig. 

Erfolgt keine rechtzeitige, oder keine Zahlung kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.

Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung werden Mahngebüren in Höhe von 5€/Woche fällig

Preistabelle:

90€ für 2 Vor-Ort Termine für Anamnese und Trainingsplan

60€ pro Einzelstunde

Anfahrt ab 10km 0,60€ pro km 

 

§4 Rücktritt und Absagen

Die Absage eines Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 20 € in Rechnung gestellt.

Die Trainerin behält sich das Recht vor, Unterrichtsstunden abzusagen. Der Unterricht wird nachgeholt. 

 

§5 Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden, die während des Trainings durch sein Tier verursacht werden.

Mit der Anmeldung zum Training erklärt der Kunde, dass für jedes mitgebrachte Tier eine gültige Haftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden besteht.

Kinder können am Training teilnehmen. Die Haftung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Es gilt als vereinbart, dass die Trainerin grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden, übernimmt und daher weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme am Einzelunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. 

 

§6 Bild- und Tonaufnahmen

Die Trainerin behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen für Schulungszwecke zu machen. Eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Teilnehmers. 

 

§7 Urheberrecht

Das Urheberrecht an den ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Trainerin. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige öffentliche Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung der Trainerin.

Informationsmaterial und Trainingspläne dürfen nicht für private und/oder kommerzielle Zwecke verarbeitet und weitergegeben werden.

 

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

 

Stand 02/2025 

 

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